FOCUS


03.04.2002

Dieseltanken zum Nulltarif?

Streit um billigen Kraftstoff


10.000 Kilometer ist Ingenieur Wolfgang Brommer-Reuß in seinem Transit-Diesel schon mit aufbereitetem Kaltreiniger gefahren. Und nach den Testfahrten war der Recyclinganlagenbauer aus Westerkappeln mehr als begeistert: "Der Motor hatte mit dem gesäuberten Industrie-Fettlöser im Tank mehr Kraft, er verbrauchte weniger und lief viel, viel umweltfreundlicher." Dabei hat der Tüftler nichts an seinem Motor verändert - er fährt mit einem ganz gewöhnlichen Diesel-Fahrzeug.

Gebrauchte Kaltreiniger gibts gratis

Gebrauchten, dreckigen Kaltreiniger bekommt man geschenkt. Und es gibt sogar noch Geld dazu: Die Industrie muss nämlich jährlich 22 Milliarden Liter (das entspricht circa 70 % des westdeutschen Dieselbedarfs) im Gebiet der Europäischen Union entsorgen und zahlt dafür bis zu 1,50 Mark je Liter.
So bekommt Brommer-Reuß also den Kaltreiniger und obendrein Geld, das er für die weiteren Kosten verwenden kann. Die Säuberung des dreckigen Kaltreinigers in einem einfachen Destillationsapparat kostet ihn gerade einmal fünf Pfennig je Liter. "Wenn ich die Mineralölsteuer bezahle und Kosten für Logistik einbeziehe, würde ich noch einen satten Gewinn machen."

Gewinn trotz hoher Mineralölsteuer

Die Rechnung: Rund 80 Pfennig Mineralölsteuer, knapp 20 Pfennig für die Logistik, 5 Pfennig für die Reinigung des Kaltreinigers - von den 1,50 DM Entsorgungs-Gebühr der Industrie blieben immer noch 0,45 DM Gewinn. Brommer-Reuß könnte den gereinigten Fettlöser als Dieselkraftstoff kostenlos an Endkunden abgeben.

Doch Wolfgang Brommer-Reuß hat die Rechnung ohne das Hauptzollamt in Münster gemacht. Das verbot dem Westerkappelner, mit gesäubertem Kaltreiniger zu fahren. Begründung: Kaltreinger darf nicht als Kraftstoff verwendet werden. Und eine Nachversteuerungsmöglichkeit sei nicht vorgesehen. Dennoch erhielt der Ingenieur plötzlich vom selben Hauptzollamt einen Steuerbescheid. Brommer-Reuß sollte Mineralölsteuer zahlen: "Für die Verwendung von 416 Litern Kaltreiniger als Kraftstoff."

Hauptzollamt widerspricht sich selbst?

"Das ist der absolute Widerspruch", ärgert sich Brommer-Reuß, "einerseits verbietet man mir, mit Kaltreiniger zu fahren, weil es nicht zu versteuern ist, andererseits schickt man mir einen Steuerbescheid dafür." Das Hauptzollamt in Münster gibt zu, anfangs Einstufungsschwierigkeiten gehabt zu haben, will von Widersprüchen jedoch nichts wissen. Meinhard Jackstadt vom Hauptzollamt: "Es ist, als wenn einer mit Schmuggelware über die grüne Grenze geht." Derjenige habe etwas verbotenes getan, aber die Steuerschuld bleibe. Endet das Märchen vom kostenlosen Dieseltanken also, bevor es richtig begonnen hat? "Nein, auf keinen Fall", sagt Brommer-Reuß. Zu fasziniert ist der Ingenieur von der Idee, kostenlos mit Kaltreiniger zu fahren. Er forscht weiter, meist in Reagenzgläsern, denn er weiß, dass der Zoll ihn beobachtet.

Überraschende Tank-Kontrollen

Noch Ende Mai tauchten zwei Beamte unangemeldet in der Westerkappelner Werkstatt auf, nahmen Proben aus dem Tank des Ford Transit. Brommer-Reuß fühlte sich wie ein Verbrecher. Das Hauptzollamt in Münster erklärte nur, das sei eine ganz normale Kontrolle.

Wolfgang Brommer-Reuß ist es mittlerweile leid, will endlich eine klare Aussage. Denn den jüngsten Beweis für widersprüchliche Mitteilungen lieferte das Hauptzollamt Münster erst kürzlich. Mitarbeiter Meinard Jackstadt stellte fest: Alles sei kein Problem, allerdings brauche Brommer-Reuß unter anderem eine Herstellergenehmigung. "Ein Witz!" meint der Ingenieur und kramt einen Brief des Zollamtes hervor, in dem es wörtlich heißt: "Durch die Aufarbeitung werden die Eigenschaften des Mineralöls nicht verändert (...) und Sie benötigen folglich keine Herstellererlaubnis."

"Jetzt ist die Politik gefordert!"

Brommer-Reuß: "Da hat man Industrie-Sonderabfall, der in Verbrennungsanlagen teuer entsorgt werden muss. Dabei könnten alle so einfach davon profitieren. Aber alle stellen sich quer. Jetzt ist die Politik gefordert!"

Kommentar:

Da sollte doch der Ölpreis in die Knie gehen, wenn demnächst weniger Dieselkraftstoff benötigt wird.

Seihen wir mal gespannt, wie diese Erfindung von den Mächtigen dieser Welt unterdrückt wird.  

03.04.2002


Interessanterweise gibt es sogar eine Verordnung des Bundes für nachhaltige Abfallwirtschaft über praktizierte Kreislaufwirtschaft, welcher ein Beitrag zum Ressourcenschutz liefern sollte. Es wäre schön, wenn das hier auch zur Anwendung käme.

Verordnung des Bundes für nachhaltige Abfallwirtschaft

Gesetzestexte und Verordnungen zum Umweltrecht.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit .

Aufruf, an alle Mitbürger der Bundesrepublik Deutschland. Bitte fordern Sie die Bundesregierung auf diese Erfindung zu unterstützen:

Email an den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland


Zur Gravitatio's Hauptseite